Eigentlich wäre Teddy heute dran gewesen, und er sitzt auch ein bisschen schmollend auf seinem Stammplatz neben meinem Bett. Aber letzlich hatte er dann doch ein Einsehen…
Denn hierzu kann ich nicht nichts schreiben.
Dieser Blog ist eben ein Tagebuch, in dem über ich über meine Gefühle, Gedanken, Erlebnisse unter den veränderten Lebensbedingungen seit Mitte März 2020 schreibe.
Gestern Abend nach einer phantastischen LiveMeditation und Reise ins Bewusstseinsfeld mit Stephan Meier machte mich eine Bekannte via Messenger auf den nebenstehend verlinkten Zeitungsartikel aufmerksam.
Obwohl ich einerseits voll in der friedlichen Stimmung aus der Meditation blieb, wurde mir gleichzeitig richtig schlecht. Nicht nur, dass man jetzt wirklich beinahe niemand mehr sehen darf; man darf ja auch draußen mit nicht mehr als einer haushaltsfremden Person sich treffen. Sondern nun wird tatsächlich bis in den intimsten Lebensbereich hineinregiert und hineinmarschiert!
Studierende, die vielleicht in einer anderen Stadt leben, dürfen jetzt ihren Freund, ihre Freundin nicht mehr mitbringen, wenn sie ihre Eltern Besuchen.
Weil die
Bundeskanzlerin und ihre ...Ja-Sager es so beschlossen haben. Und wenn sie sie klammheimlich doch in Mutters Wohnung schmuggelten,
müssten alle im Zweifelsfall damit rechnen, dass der Schutzmann (wen schützt
der eigentlich?) zwei Mal klingelt.
Mir ist beim Lesen des Artikels sofort etwas eingefallen, das meine Mutter (sie war 1921 geboren) immer wieder mal, gerne beim Mittagessen am Sonntag, erzählte. Eine Jugenderinnerung aus der Zeit des Hitler-Faschismus.
Da gab es die sogenannten Eintopfsonntage. Zur Solidarisierung mit "armen Volksgenossen" durften ab 1933 von Oktober bis März am 1. Sonntag des Monats im gesamten Deutschen Reich ausschließlich Eintöpfe auf den Mittagstisch gebracht werden. Bevölkerung und Restaurants waren auf Anordnung der Reichsregierung verpflichtet, nur einfache Eintopfgerichte zu verzehren oder anzubieten, deren Preis pro Kopf eine halbe Reichsmark nicht überschreiten sollte. Der Differenzbetrag zum höheren Preis einer gewohnten Sonntagsmahlzeit sollte dem Winterhilfswerk gespendet werden.
Und wehe, man hatte
doch Schweinebraten mit Knödeln und Rotkohl gekocht! Das war, so erzählte meine
Mutter, mit Strafen belegt.
Damit auch alle sich daran hielten, wurde kontrolliert. Unangemeldet. Stichprobenartig. Jede Familie musste damit rechnen, dass zur Essenszeit bei ihr an der Tür geläutet wurde und entweder Polizisten oder Angehörige einer der anderen paramilitärischen Einheiten des Staates, oder auch Parteifunktionäre vor der Tür standen. Ohne großes Federlesen stürmten diese schnüffelnd in die Wohnung, um zu kontrollieren, dass auch tatsächlich der verpflichtete Eintopf auf dem Tisch oder dem Herd stand und auch nichts anderes gekocht worden war.
Wenn meine Mutter
davon erzählte, waren die Abscheu, der Schrecken, die Angst in ihrer Stimme und
der Emphase, mit der sie sprach, überdeutlich zu hören und zu spüren.
Und die
Erleichterung darüber, dass dies nun endgültig vorbei war.
Jetzt kann diese Erleichterung endgültig zu Grabe getragen werden.
Es ist wieder
soweit.
Der Staat
kontrolliert bis in den ehemals geschützten, intimen Raum der eigenen Wohnung hinein.
Uniformierte trampeln wieder in die Wohnzimmer, trampeln durch die Leben der
Bürger. Um – es wäre zum Lachen, wenn es nicht so schrecklich wäre – zu
kontrollieren, dass auch tatsächlich nicht mehr als ein einziger Besucher
anwesend ist. Ich weiß nicht, wie hoch die Bußen in der Bundesrepublik für
Verstöße in dieser Angelegenheit sind, wenn also ein erwachsener Sohn und seine Freundin gleichzeitig bei seinen Eltern zu Besuch wären, aber vermutlich saftig.
Ich kann das alles nicht mehr begreifen. Schon lange nicht mehr.
Nicht begreifen kann ich ebenfalls, was das Postgeheimnis mit Infektionsschutz zu tun hat. Warum
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Zitat aus §32 des IfSG in der Fassung vom 23.04.2021:
Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28,28a und 29 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) können insoweit eingeschränkt werden.
Wie gut, dass meine
Eltern diese ganze Situation nicht mehr mitmachen müssen.
Wer weiß, wie
viele der Ängste und Bedrohungsgefühle aus ihrer Jugend da wieder wachgeworden
wären.
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